1. Zielsetzung
EuroCom plant und errichtet weltweit
Industrieanlagen, die bezüglich Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz ein
hohes Niveau aufweisen. Grundlage ist ein wirkungsvolles Konzept als Bestandteil
der Selbstverpflichtung von EuroCom zum verantwortlichen Handeln.
2. Geltungsbereich
Die vorliegende
Richtlinie gilt für alle Kundenprojekte. In sonstigen Ventures bei denen EuroCom
an der operativen Führung beteiligt ist, ist die Anwendung dieser Richtlinie
oder eine gleichwertige Vorgehensweise mit den Partnern vertraglich vereinbart.
Sie gilt unabhängig davon, ob das Projekt in Eigenverantwortung als
Generalunternehmer durchgeführt wird, über Subunternehmer abgewickelt, oder als
komplette Einheit beigestellt wird.
3. Vorgehen
Die vorliegende Richtlinie gibt
einen gruppenweiten einheitlichen Rahmen vor, für ein mehrstufiges System von
Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutz- (SHE) Betrachtungen während
der Abwicklung von Projekten. Das EuroCom–Management überprüft anhand von
definierten Zeit- und Zielpunkten im Projektablauf, ob die gesetzlichen,
EuroCom-internen und Kundenvorgaben eingehalten werden. Hierzu wird dem
erreichten Planungsstand entsprechend ein SHE–Abgleich durchgeführt und ggf.
geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Vorgaben eingeleitet.
4. Zuständigkeiten und Qualifikationen
In Abhängigkeit von der Projektstruktur wird durch EuroCom die SHE–Analyse durchgeführt. Im Rahmen der
vertraglichen Verantwortlichkeiten sind die relevanten technologischen Daten vom
Kunden oder von EuroCom ermittelt worden.
Verantwortlich für die zielgerechte und systemkonforme Abwicklung von Projekten sowie die Dokumentation
und die Umsetzung der Erfordernisse ist das Projektmanagement.
Der interne und/oder externe SHE–Verantwortliche wird vom EuroCom Geschäftsführer bestimmt und eingesetzt.
Auch das Projektmanagement ist an die Weisungen des SHE–Verantwortlichen
gebunden, der direkt dem Geschäftsführer der EuroCom–Gruppe berichtet.
Der SHE–Beauftragte hat eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Qualifikation.
5. Inhalt
Die SHE–Betrachtungen sollen folgende Aspekte ansprechen:
5.1. Anlagensicherheit
· Sicherheitskonzept des Verfahrens
· Standortwahl, Lage- und Aufstellungsplan
· Baukonzept, inkl. Brand- und Explosionsschutz
· Notfall- und Gefahrenabwehrmaßnahmen
· Logistik/Transportsicherheit
5.2. Arbeits- und Gesundheitsschutz
· Ergonomie
o gefahrlose Bedienbarkeit
o zuverlässige, belastungsarme Arbeitsabläufe
· Exposition der Mitarbeiter
o Gefahrstoffe
o physikalische Einwirkungen (Lärm, Beleuchtung etc.)
· vorbeugender Gesundheitsschutz
5.3. Umweltschutz und Genehmigung
· Abgasemissionen (Vermeidung, Verminderung, Verwertung, Reinigung)
· Abwasseranfall (Vermeidung, Verminderung, Verwertung, Reinigung)
· Lärm (Vermeidung, Verminderung)
· Abfälle (Vermeidung, Verminderung, Verwertung, Beseitigung)
· Grundwasser- und Bodenschutz (inklusive Altlastensituation)
· Erforderliche Behördengenehmigungen
6. Stufen der SHE
6.0. Stufe 0
Aufgabe:
Identifizieren von grundlegenden Risiken in den zu betrachtenden Themenfeldern. Vorentscheidungen für Verfahren, Standort und Logistik.
Zeitpunkt:
So früh wie möglich. Bei bereits existierendem Sicherheitskonzept und feststehendem Standort, kann dieses Gespräch mit der Stufe 1 zusammengefasst werden.
Inhalt:
· Projektübersicht
· Identifikation besonderer Risiken durch Stoffe und Verfahren
· Fragen zum Umweltschutz; Emissionen in Luft und Wasser
· Entsorgungskonzept
· Altlasten
· Risiken durch Klima, Hochwasser, Erdbeben, Nachbarschaft, usw.
· Logistikkonzept für Rohstoffe, Produkte und Abfälle
· Anforderungen an die Infrastruktur
· Fragen zu behördlichen Genehmigungen
6.1. Stufe 1
Aufgabe:
Überprüfung der vorgelegten Konzepte für Verfahren, Standort, Bau und Logistik.
Bestätigung oder Ergänzung der Lösungsstrategien.
Zeitpunkt:
Nach Vorliegen und Freigabe des Pflichtenheftes.
Inhalt:
· Stoffe (Mengen, Kenndaten, Bewertung der Eigenschaften)
· Produktionsprozesse und -verfahren Apparate und Werkstoffe
· Potentielle Störfälle und ihre Auswirkungen
· Gefahrenabwehr, Sicherheitskonzept
· Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
· Medizinisches Notfallmanagement, Organisation medizinischer Hilfeleistung
· externer Katastrophenschutz
· Brandschutzkonzept
· Logistikkonzept
· Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energien, Energieoptimierung
· Gasförmige Emissionen, Abgasbehandlung, Abwasseranfall,
Abwasserbehandlung, Gewässerschutz, Lärmsschutz, Bodenschutz
· Abfallanfall, Minimierung, Vermeidung, Entsorgungsnachweis
· Behördliches Genehmigungsverfahren
6.2. Stufe 2
Aufgabe:
Verabschiedung des Umweltschutz- und des Sicherheitskonzeptes und das Engineering.
Zeitpunkt:
Sicherheitskonzept und Umweltschutzkonzept sind ausgearbeitet.
Inhalt:
· Verabschiedung der Umweltschutzkonzepte
· Verabschiedung des Sicherheitskonzeptes:
o Überprüfung der Produktionsprozesses
o Überprüfung sicherheitsrelevanter Ausrüstungsteile
o Sicherheit von Umschlag, Transport und Lagerung
o Brand- und Explosionsschutz
o Sicherheit und Ergonomie bei Bedienung und Wartung
· Vorgaben für das Detail–Engineering
· Überprüfung des behördlichen Genehmigungsverfahrens
6.3. Stufe 3
Aufgabe:
Systematische Überprüfung des auf Sicherheit und Betriebsfähigkeit
Zeitpunkt:
Nach Fertigstellung der Visualisierung des endgültigen Produktionsprozesses und parallel zur Erstellung des Engineerings.
Inhalt:
Überprüfung ausgewählter, sicherheitsrelevanter Anlagenteile nach einem normierten Verfahren
und durch entsprechende Dokumentation belegt.
6.4. Stufe 4
Aufgabe:
Überprüfung der Umsetzung des Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzkonzeptes vor der Inbetriebnahme.
Zeitpunkt:
Nach mechanischer Fertigstellung, vor Inbetriebnahme.
Inhalt:
· Verabschiedung der Umweltschutzkonzepte
· Überprüfung der behördlichen Genehmigungssituation
· Bestätigung aller erforderlichen Abnahmeprüfungen
· Überprüfung der organisatorischen Vorkehrungen
zum sicheren Betrieb der Anlage
· Begehung der Anlage und Besichtigung der:
o Flucht- und Rettungswege
o Personennoteinrichtungen
o Feuerlöscheinrichtungen
o Beschilderung
o Absturz-, Stolper-, Stoß-, und Quetschgefahren
o Bedienbarkeit von Armaturen
7. SHE–Anforderungen
Die Anforderung sind in einer EuroCom–eigenen SHE dokumentiert. Darüber hinaus gelten die Anforderungen der
Kunden–eigenen SHE. Die deutsche und die jeweilige nationale SHE kommen so zur
Anwendung, dass die jeweils höheren Anforderungen umgesetzt werden.
8. Beteiligte Stellen
Folgende Stellen werden an der SHE–Betrachtung, in Abhängigkeit der Projektstruktur und der
Vertragsgestaltung, beteiligt:
· Auftraggeber
o Betreiber
o Verfahrensgeber
· Baustellenmanagement
· Projektmanagement
· Projektierung und Engineering
· SHE–Fachstellen
o Berufsgenossenschaft
o TÜV
· Örtliche Instanzen
· Aufsichtsbehörden
9. SHE Fachstellen
Aufgaben der SHE–Fachstellen während der Projektabwicklung:
· Prüfung der Projektvorhaben
· Beratung des Projektmanagements und der Planung
· Teilnahme an Besprechungen
· Aktive und zielgerichtete Projektarbeit
· Erstellung von Gutachten
10. Berichtswesen und Dokumentation
Aufgaben der SHE–Fachstellen während der Projektabwicklung:
· Separate Vermerke im Baustellenbericht
· Separate Vermerke im Wochen- und Monatsbericht
· Eigenständige Korrespondenz
· Dokumentierte Schulungen des Baustellenpersonals
· Meldepflicht aller Vorkommnisse direkt an EuroCom-Gruppen Geschäftsführer
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